Praxisprofil

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Ambulante psychotherapeutische Behandlung vorzugsweise von Erwachsenen als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Krankenversicherung / Beihilfe und der Privatliquidation.

    Dr. Elke Pfeifer & Dr. Bianca Bormann

Schwerpunktmäßig werden folgende psychische Störungen behandelt:

  • Depressionen
  • Burn-out
  • Angststörungen/ Panikattacken
  • Zwangserkrankungen
  • Traumatisierungen
  • Somatoforme Störungen
  • Soziale Verhaltensstörungen
  • Essstörungen
  • Suchterkrankungen

Die ersten Schritte...

  • Die Vereinbarung eines Erstgespräches erfolgt innerhalb der telefonischen Sprechstunde montags zwischen 15.20 bis 15.45 Uhr sowie dienstags bis freitags zwischen 11.50 bis 12.15 Uhr oder durch eine E-Mail.
  • Das Erstgespräch erleichtert beiden Seiten die Entscheidung, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich erscheint und gibt der Therapeutin nach kurzer Darstellung der Problematik die Gelegenheit - bei festgestellter Notwendigkeit - einen Behandlungsverlauf zu skizzieren. Anderenfalls kann sie Alternativen empfehlen. Das Erstgespräch - seit 01.04.2017 ambulante Psychotherapeutische Sprechstunde genannt - wird ab 01.04.2018 verbindlich vor Aufnahme einer Psychotherapie.
  • Nach Entscheidung über eine Therapieaufnahme werden individuell weitere Behandlungstermine festgelegt.
  • Die Probatorischen Sitzungen zielen auf eine genaue Diagnostik des Störungsbildes, der entsprechenden Aufstellung des Behandlungskonzepts und der Beantragung der Therapie bei Ihrer Krankenkasse.
  • Nach Genehmigung der Therapie kann die Behandlung fortgeführt werden:
    Regelbehandlungszeiträume: Kurzzeittherapie: 24 h a 50 min zu je 12 h (PT-V1, PT-V2) Langzeittherapie: mit 60 h, in Ausnahmen Fortführung zu 80 h. Die Verlängerung erfolgt über ein Gutachterverfahren in der Regel als Umwandlungsantrag von Kurzzeit- zu Langzeitherapie, die Ausnahme der Fortführung mit Antrag und Rücksprache der Krankenkassen.
  • Der Zugang zur Praxis kann sowohl auf Eigeninitiative (Erstzugangsrecht) als auch mit ärztlicher Überweisung erfolgen. Bei gesetzlich Versicherten ist das Mitbringen der Gesundheitskarte erforderlich.